Tablet-Versicherung in der Schule

Auf dieser Seite informieren wir über die Versicherungsmöglichkeiten von Tablets, welche in der Schule genutzt werden

> von der Schule überlassen zur Nutzung (“Leihe”) <

> selber angeschafft (“Eigentum”) <

Was passiert im Schadenfall?

Hintergrund

Wir alle erinnern uns gerne noch an unsere eigene Schulzeit zurück. Die kastenförmigen und Wirbelsäulen zerstörenden Schulranzen der Marken 4YOU und Scout oder auch später die ganz schlichten, aber doch sehr trendigen Rucksäcke von Eastpack waren stehst gut gefüllt. Viele Kilogramm an Büchern mussten Tag ein und Tag aus in die Schule und wieder mit nach Hause geschleppt werden. Der Schulranzen hat sich in den letzten Jahren ja fast schon revolutionär verändert, hin zum ergonomischen Alleskönner, der perfekt an die Statur der Kinder und Jugendlichen angepasst werden kann. Selbst für ältere Jugendliche auf weiterführenden Schulen haben Marken wie Ergobag passende Rucksäcke im Angebot.

Doch nicht nur die Rucksäcke haben sich verändert. Immer mehr Schulen beschäftigen sich damit, das Thema Tablet in den Unterricht- und Schüleralltag zu integrieren. So können auf die knapp 1 cm dicken digitalen Helferlein sämtliche Schulbücher installiert werden. Statt vier oder fünf dicke Wälzer benötigt der Schüler lediglich das Tablet und einige Hefte. Selbst die Kommunikation läuft zum Großteil über das Tablet.

Erfahrungsbericht aus einem Gymnasium in Bayreuth

Mein Sohn ist 2023 von der Grundschule auf ein Gymnasium in Bayreuth gewechselt. An dieser Schule wird bereits ab der fünften Klasse vollkommen auf das Tablet gesetzt. Jeder Schüler benötigte ein Tablet. Dazu wurde von der Schule ein Händler genannt, der diese Geräte zum Vorzugspreis auf Lager hatte. Das iPad kostete 395 Euro und wurde durch das Programm „Digitale Schule der Zukunft“ des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit 300 Euro bezuschusst. Die Pflichtvoraussetzung der Schule war ein Apple-Gerät. Ein Android-Gerät war nicht möglich, auch wenn wir davon bereits einige zu Hause hatten.

Sämtliche Schulbücher findet mein Sohn auf dem Tablet, was eine enorme Erleichterung für den Schulalltag bedeutet und zugleich viel Platz im Rucksack für weitere Dinge wie Tischtennisschläger sorgt. Die Kommunikation zwischen Schule, Klasse und Schüler erfolgt direkt über Teams, das alle Schüler auf den iPads zur Verfügung gestellt bekommen.

geliehene Tablets

Eine andere Möglichkeit, den Schülern Tablets zur Verfügung zu stellen, ist das Verleihen eben dieser. Als Beispiel werfen wir einen Blick auf die Stadt Rheine in Nordrhein-WestfalenDort werden die Tablets von der Schule selbst beschafft und dann an die Schüler verliehen. Dadurch ergibt sich, dass die Schüler nun fremdes Eigentum in den Händen halten, für das sie bei einer Beschädigung der Sache auch schadenersatzpflichtig sein können.

Versicherungsschutz

Werfen wir wieder einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Zunächst gilt zu klären, ob das geliehene Tablet auch zum eigenen Hausrat gehört und genereller Schutz dafür gilt. Kurze und schlanke Antwort: Ja, auch geliehene fremde Sachen gehören zum Hausrat und sind somit auch versichert. Damit gilt auch in diesem Fall die Mitversicherung der Klausel Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat in unseren VEMA-Deckungskonzepten, womit u. a. auch der einfache Diebstahl versichert ist.

Doch wie ist die Situation zu bewerten, sollte das Tablet abhandenkommen oder vom Schüler beschädigt werden? Die gute Nachricht vornweg: Bei all unseren VEMA-Deckungskonzepten, AIG, Alte Leipziger, BSG, die Haftpflichtkasse und Gothaer, gilt in der Privathaftpflicht sowohl der Verlust als auch die Beschädigung des Tablets mitversichert.

STAND: 07.03.2025:

Doch dies ist tatsächlich nicht bei allen Versicherern der Fall. Einige Versicherer nehmen das Abhandenkommen fremder beweglicher Sachen aus dem Versicherungsschutz aus, u. a. die Allianz selbst im Premium-Tarif oder aber auch die Concordia im Tarif Sorglos (selbst für eine Beschädigung wird eine SB von 150 Euro fällig). Eine spannende Leistungslücke findet man u. a. im Tarif Excellent der Ammerländer Versicherung. Auch hier wird bei Verlust kein Schadenersatz geleistet.

Zu guter Letzt noch der Hinweis, dass es noch die Möglichkeit eines privaten Elektronik-Schutzes gibt. Im Premium-Tarif der ARAG sind u. a. auch Tablets mitversichert. Jedoch ist zu beachten, dass fremdes Eigentum nicht versicherbar ist und damit für geliehene Tablets nicht greift. Jedoch können Tablet-Eigentümer mit dem Elektronik-Schutz nun auch selbst verursachte Beschädigungen und den Verlust versichern.

Die Digitalisierung macht auch vor unseren Schulen keinen Halt.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich zu den Möglichkeiten des Versicherungsschutzes informieren möchten.

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WahtsApp: 033839-60821

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