Für die Schadenregulierung von wetterbedingten Schäden (Sturm/Hagel/Starkregen/etc.) ist es erforderlich einen Nachweis über das Wetterereignis zu haben.
Bei der Schadenregulierung eines Überspannungsschadens bzw. Blitzschlags, kann es vorkommen, dass die Versicherungsgesellschaften einen Nachweis haben möchten, dass es „tatsächlich“ geblitzt hat.