Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

Kontaktdaten für FBGs:

Telefon: 03 38 39 – 71 11 87

E-Mail: Service@FinanzCheckpoint.de

Informationen für FBG's

Wir beraten seit dem Jahr 2006 Forstbetriebsgemeinschaften  (FBG) verschiedenster Größen, egal ob 15 oder 50.000 ha. Bei uns werden FBG’s jederzeit richtig bedient.

Von der Erstberatung, über die Begleitung im Schadenfall bis hin zur regelmäßigen Überprüfung der Angemessenheit.

Unser Gründer, Stephan Sehl, ist mit FBG vertraut und ist bis heute verbunden, da seine Waldflächen und die seiner Familie über FBG’s versichert sind.

Angebotserstellung / Vertragsüberprüfung

Wie erarbeiten wir für FBG’s Angebot bzw. wie überprüfen wir bestehende Versicherungen? Das erklärt Ihnen Stephan Sehl in diesem Video.

Schadenfall bei der FBG

Wie wir der Forstbetriebsgemeinschaft im Schadenfall zur Seite stehen bzw. wie das Ganze grundsätzlich abläuft erfahren Sie in diesem Video!

Grund-Haftpflicht (Vereins-/Betriebs-Haftpflicht) für FBG's

Die meisten FBG’s sind eingetragene Vereine, aber auch andere rechtliche Konstrukte sind bekannt, ob GbR, GmbH oder gar Genossenschaften – wir beraten jede FBG wie sie es benötigt.

Die Grund-Haftpflicht (wie wir sie für FBG’s nennen) basiert auf der tätigkeitsbasierten Haftpflicht uns ist ein absolutes Muss für jede FBG.

Substanzversicherung (Wald-Brand- und Wald-STURM-Versicherung) für FBG's

Die meisten unserer Forstbetriebsgemeinschafts-Kunden haben auch eine Waldbrand- mit Waldsturmversicherung. Diese sichert die Werte der Waldbesitzer ab, wenn diese durch Brand bzw. Sturm untergehen.

Der Gründer unserer Firma, Stephan Sehl, hat dies bereits zweimal im Brandfall und bereits mehrfach bei Sturm miterleben müssen – die Brandwache war recht schlauchend – da war die Erstattung für die Verluste durch die Versicherung ein wichtiger Baustein. Womit unter anderem auch die Neuanpflanzung bezahlt wurde.

Wenn Sie sich für die Waldbrand-/Waldsturm-Versicherung interessieren und ein Angebot wünschen, klicken Sie bitte hier:

D&O für FBG's

Das Thema D&O ist ein ebenso wichtiges Thema wie die Grund-Haftpflicht als auch die Substanzversicherung (u.a. Waldbrand). Die D&O sichert die handelnden Organe privat ab; also wenn die FBG durch Unterlassen oder Fehlentscheidungen der handelnden Person, finanzielle Schäden erleidet. Denn dann ist jede FBG berechtigt, sich an dem privaten Vermögen der handelnden Person (beispielweise dem Vorstand) schadlos zu halten. Auf gut deutsch: Macht der Vorstand einen Fehler, haftet er mit seinem Privatvermögen.

Hier einige Beispiele:

  • Vorstand versäumt Frist und FBG entsteht finanzielle Schaden
  • Vorstand schließt keine Waldbrandversicherung ab, es gibt aber keinen Beschluss dafür
  • Vorstand trifft anderweitige (unbewusst) Fehlentscheidung, die finanziellen Schaden für FBG verursacht

andere Themen

Andere Themen oder Versicherungswünsche (Rechtsschutz, Cyber, Inhalt, bAV, Kfz/Flotte, etc.) besprechen Sie bitte im Rahmen eines kostenfreien Beratungsgespräches. Hier können Sie dazu einen Termin buchen: