Was ist wichtig bei einer Kfz-Versicherung

Klauseln in der Kfz-Versicherungen

Wir sind ein ausschließlich service-orientierter Versicherungsvermittler. Für uns steht im Vordergrund, dass in einem potentiellen zukünftigen Schadenfall, eine möglichst vollständige und gleichzeitig reibungslose  Regulierungswahrscheinlichkeit gegeben ist. Mit anderen Worten: wenn’s knallt, muss alles funktionieren.

Entscheidend dafür ist, dass der Versicherungsschutz gut bis sehr gut ist – dazu gehören u.a. die nachfolgenden Klauseln. D.h. die Versicherungsprämie ist zweitrangig!

Dabei gilt es auf die genauen Formulierungen in Ihrem Versicherungsvertrag zu achten.

grobe Fahrlässigkeit

Was ist das genau gemeint: In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls.

Ausgenommen von diesem Verzicht sind:

  • die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile,
  • die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Rabattschutz

„Rabattschutz“ ist der Schutz der individuellen Schadenfreiheitsklassen (umgangssprachlich „Prozente“ genannt). Aufgrund unserer erheblichen Schadenerfahrungen seit 2006 empfehlen wir dringend den Einschluss dieser Klausel.

Im Kern verhindert der Rabattschutz die schadenbedingte Rückstufung („Verschlechterung der Prozente“) –> ein Schaden „frei“ pro Jahr, ohne hochgestuft zu werden.

Direktregulierung

Die Kern-Klausel der Voll-Kasko-Versicherung besagt: Wenn das vollkaskoversicherte Fahrzeug als Folge eines Unfalls beschädigt oder zerstört wird, ersetzt der Versicherer den Schaden des Versicherungsnehmers, einschließlich aller in Betracht kommenden Schadennebenpositionen unter Verzicht auf die Berücksichtigung der vom Versicherten ggf. zu vertretenden Mithaftung, so als ob ein Unfallgegner oder anderer Dritter hierzu nach Maßgabe gesetzlicher Haftpflichtvorschriften verpflichtet wäre. Davon ausgenommen sind Personenschäden.

Wichtig bei:

  • Unfällen mit Fahrzeugen mit ausländischen Versicherungsgesellschaften
  • Unfälle mit nicht versicherten Fahrzeugen („Schwarzfahrer“)

Eigenschäden

Sie besitzen ein Grundstück, ein Gebäude oder einen weiteren PKW oder Anhänger – dann ist der Einschluss der erweiterten Eigenschadendeckung wichtig.

Dies besagt im wesentlichen, dass Schäden an eigenen Sachen auch versichert sind. Beispiel Sie wollen eines Ihrer Autos aus der Garage fahren und treffen ein anderes Fahrzeug von Ihnen. Das ist ein Eigenschaden.

Auslandsschadenschutz

Erleidet der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug im Ausland einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet, ersetzt der Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat so, als ob der Unfallgegner beim Versicherer Kraftfahrzeug-Haftpflicht versichert wäre. Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche DIREKT beim Versicherer geltend machen.

Tierverbiss ("Marderschaden")

Zuallererst sollte in den Versicherungsbedingungen die Klausel „Tierverbiss“ stehen. Und nicht nur „Marderbiss“, denn nicht r Marder knabbern gern…

Des Weiteren ist eines wichtig, dass die Folgeschäden durch den Tierverbiss in hinreichender Höhe mitversichert sind. Denn der reine Marderbissschaden beträgt oftmals nur 10 € (ein kleines zerbissenes Kabel) – aber der Folgeschaden sind durchschnittlich mehrere tausend Euro (Ausbau Motor bzw. der betroffenen Teile).

Unterschlagung

Mal eben einen Kaufinteressenten eine Probefahrt machen lassen? Vorsicht!

Dann sollte im Versicherungsvertrag „Unterschlagung“ eingeschlossen sein!

Weitere Services

SchadenCenter

Wir begleiten Sie im Schadenfall – von der Schadenanzeige bis zur Regulierung. Wir sind Ihr Ansprechpartner und Koordinator – auch uns insbesondere im Schadenfall.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter im SchadenCenter erreichen Sie werktäglich per Telefon, E-Mail und WhatsApp.

nach Zulassung

Nachdem ein Fahrzeug/Anhänger zugelassen wurde, benötigen wir innerhalb von zwei Wochen Ihre Zuarbeit.

Wie und was genau, finden Sie hier:

Kfz-Service

Hier können Sie bequem uns Ihre Änderungswünsche mitteilen – ob Sie einen Fahrer einschließen wollen, den Abstellort ändern möchten oder den neuen