Krank während einer Reise
Gerade in der Urlaubszeit kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Versicherte während eines Auslandsaufenthalts ernsthaft erkranken. Besonders kritisch wird es, wenn die Betroffenen länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und nicht nach Deutschland zurück-transportiert werden können. In solchen Fällen sind klare Informationen und rechtzeitiges Handeln entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Überblick
unser Service - Erkrankung / Reise-Abbruch / Reise-Rücktritt
All unseren Kunden bieten wir unseren Schadenbegleitservice kostenfrei an. D.h. werktägliche telefonische Erreichbarkeit von 8 bis 15 Uhr (aus dem Ausland: 004933839713266) oder per Mail (Schaden@FinanzCheckpoint.de). Wir kümmern uns und helfen Ihnen im Schadenfall.
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Unverzügliche Krankmeldung ist Pflicht
Wird ein Versicherter im Ausland krank, muss er unverzüglich den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenkasse informieren. Dies gilt auch während des Urlaubs. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, kann das zum Verlust von Ansprüchen führen – etwa auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld.
Ärztliche Bescheinigung aus dem Ausland
Es ist zwingend erforderlich, sich die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt im Urlaubsland bescheinigen zu lassen. Diese Bescheinigung muss den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung enthalten und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein – oder entsprechend übersetzt werden.
Nachweis der Nicht-Transportfähigkeit
Können Betroffene aus medizinischen Gründen nicht nach Deutschland zurückkehren, ist dies durch ein ärztliches Attest zur fehlenden Transportfähigkeit zu belegen. Nur so akzeptieren Krankenkassen in der Regel die Fortführung der Arbeitsunfähigkeit und die Auszahlung von Krankengeld.
Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung im Ausland
Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse im Ausland ist grundsätzlich auf sechs Wochen pro Kalenderjahr begrenzt – auch bei akuten Erkrankungen. Ist absehbar, dass der Aufenthalt länger dauert, kann es passieren, dass kein Anspruch auf Leistungen mehr besteht. Spätestens hier wird die Bedeutung einer privaten Auslandskrankenversicherung deutlich, die auch längere Aufenthalte und mögliche Rücktransporte abdecken kann.
Was ist zu tun
- Unverzügliche Meldung bei Krankheit im Ausland ist essenziell
- Lückenlose AU-Bescheinigung auch aus dem Ausland erforderlich
- Transportunfähigkeit nachweisen, wenn Rückkehr nicht möglich
- Private Auslandskrankenversicherung für längere Aufenthalte dringend empfohlen