Kapitalanlage mit der PFP
Was ist die PFP?
Die PrivateFinancePolice (PFP) bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre langfristigen Anlagen wirkungsvoll zu diversifizieren. Sie profitieren von Renditechancen außerhalb der Börse. Zusätzlich profitieren Sie durch die Investition in alternative Anlagen zu den Konditionen eines institutionellen Anlegers, ohne in diese selbst investiert zu sein.
Voraussetzungen für die PFP
- Sie möchten Ihre bestehenden Anlagen (z.B. für die Altersvorsorge) mit einem Einmalbeitrag ergänzen.
- Sie suchen eine Anlage für mindestens 10.000 Euro.
- Sie verfügen über genügend Liquidität, da eine Auszahlung erst zum Leistungszeitpunkt erfolgen kann.
- Sie können die Chancen und Risiken einschätzen und eingehen, die mit einer Rentenversicherung verbunden sind , bei der sich das Vertragsguthaben nach der Wertentwicklung alternativer Anlagen richtet.
Merkmale der PFP
Mindestanlage
10.000 €
Laufzeit
mindestens 12 Jahre
Wertermittlung
Im regelmäßigen Rhythmus von ca. drei Monaten erfolgt eine Wertermittlung und entsprechende Publikation jeweils zum letzten Quartal. Wir wollen diese zeitnah auf unserer Homepage einbinden (siehe unten).
Was passiert bei Tod des Vertragsinhabers während der 12 Jahre
Der Vertrag wird zum nächsten Quartalsende abgerechnet und das verfügbare Kapital geht in die Erbmasse.
Ausnahme: siehe Gestaltungsmöglichkeit.
Gestaltungsmöglichkeit
Viele Kunden nutzen die PFP um Vermögen an die nächste oder gar übernächste Generation zu übertragen/weiterzugeben – aber dennoch die Oberhand darauf zu haben. Beispielsweise möchte der Großvater für seinen Enkel vorsorgen. Der Großvater wäre hier der Vertragsinhaber und der Enkel der Begünstigte. Ein wesentlicher Vorteil dabei: verstirbt der Vertragsinhaber (hier der Großvater) dann erhält der Enkel den Vertrag, ohne dass der Vertrag aufgelöst wird
Kapitalauszahlung nach Vertragsende
Frei wählbar:
- einmalige Kapitalzahlung oder
- monatliche Alters-Rente oder
- Kombination aus Kapital und Alters-Rente oder
- zeitlich befristete Alters-Rente
Kapitalauszahlung durch Kündigung während der Vertragslaufzeit
jederzeit zum Ende des laufenden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail).
Beachten Sie bitte, dass es im Vorhinein keine Aussage gibt, wie hoch der Auszahlungsbetrag zu einem zukünftigen Quartalsende sein könnte. Es wird immer nur eine rückwirkende Auswertung (Quartalsauwertung) geben. Die PFP als Anlageform ist auf einen langen Zeithorizont von 12 Jahren ausgelegt.
Zuzahlung & Entnahmen
Nicht möglich
Steuerliche Behandlung bei Rentenzahlung
Bei Auszahlung einer lebenslangen Rente
wird nur der Ertragsanteil versteuert
Steuerliche Behandlung bei Kapitalauszahlung
50 % des Wertzuwachses sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (sofern der Vertrag die Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfüllt und die Auszahlung nach
dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgt.)